
Gebührenfreie Frequenzbereiche für Funkmikrofone
Wieso kam es zur Neuordnung des Frequenzbereiches?
Mit der 2009 beginnenden 1. Digitalen Dividende wurde eine grundlegende Neuordnung der gesamten UHF-Frequenzlandschaft beschlossen. Frequenzbereiche wurden gewinnbringend an die großen Mobilfunkanbieter versteigert, um die Einführung von LTE (Mobilfunkstandard der 4. Generation) zu ermöglichen. Mit der 2015 beschlossenen Umstellung von DVT-T auf DVB-T2 kam es zu weiteren Umverteilungen.
Diese Änderungen wirkten sich erheblich auf die Nutzer von drahtlosen Mikrofonen aus. Bisher anmelde- und kostenfrei nutzbare Frequenzbereiche wurden unbrauchbar. Ein finanzielles Dilemma für all diejenigen, die mit ihrer Drahtlosanlage nicht in andere Frequenzbereiche ausweichen konnten. Viele Systeme mussten dadurch ausgetauscht oder umfrequentiert werden. Gleichzeitig wurde eine Einteilung in Nutzergruppen etabliert.
Anmerkung: Die komplexen physikalischen und technischen Zusammenhänge, sowie die Eigenarten der analogen Funktechnik werden in diesem Blog bewusst nicht ausführlicher behandelt. Ziel ist es, eine einfache und schnelle Hilfestellung zu ermöglich.
Überblick über das verfügbare Frequenzspektrum
Das gesamte elektromagnetische Spektrum unterteilt sich in verschiedene Frequenzbereiche. Die beiden für Funkmikrofone relevanten Bereiche heißen:
- VHF – Very High Frequency (30–300 MHz)
- UHF – Ultra High Frequency (300 – 3.000 MHz)
In diesen Bereichen stehen anmelde- und gebührenfreie Frequenzen für die Nutzung von Funkmikrofonen zur Verfügung.
Den VHF-Bereich nutzen zumeist ältere, oder sehr günstige Anlagen. Generell ist von einer Nutzung, aufgrund der hohen Störanfälligkeit abzuraten. Einzig allein ein ortsfester Einsatz von VHF-Anlagen wäre denkbar. Nicht ohne Grund werden von den namhaften Herstellern keine Funksysteme mehr in diesem Frequenzbereich vertrieben. Eine Auflistung erfolgt deshalb nicht.
Welche Frequenzbereiche darf ich kostenfrei nutzen?
Frequenzbereich | Bezeichnung | Gültig bis | Quelle |
---|---|---|---|
823 – 832 MHz | LTE-Mittenlücke | 31.12.2025 | Vfg. 02/2015 |
863 – 865 MHz | ISM-Band | 31.12.2023 | Vfg. 47/2013 |
1785 – 1805 MHz | 1G8-Mitenlücke | 31.12.2021 | Vfg. 03/2015 |
1880 – 1900 MHz | DECT-Bereich (1G9) | 31.12.2025 | Vfg. 25/2015 |
2400 – 2483,5 MHz | 2,4 GHZ-Band | 31.12.2024 | Vfg. 30/2014 geändert mit 36/2014 und 69/2014 |
Quelle: Bundesnetzagentur
Die LTE-Mittenlücke sowie das 1G8-Band dürfen in Deutschland exklusiv für „drahtlose PMSE“, also Funkmikrofone genutzt werden. Andere Dienste dürfen diese Frequenzbereiche nicht belegen. Europaweit sehen die Zulassungsvoraussetzungen länderabhängig unterschiedlich aus.
Die letzten Jahre lassen erkennen, dass sich die anmeldefreien Bereiche offenbar langsam in das höhere Frequenzspektrum verlagern (1,8 – 2,4 GHz). Das hat wohl damit zu tun, weil das UHF-Band aufgrund seiner sehr guten Ausbreitungsbedingungen für elektromagnetische Wellen, eine hohe Beliebtheit bei Rundfunkanstalten, professionellen Showproduktionen und vor allem den Mobilfunkbetreibern genießt. Die hohen Reichweiten und guten Durchdringungseigenschaften lassen sich in keinem anderen Frequenzband wiederfinden.
Viele Hersteller vertreiben mittlerweile Anlagen, die im beliebten 2,4 GHz-Band senden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass sich in diesem Bereich eine Vielzahl an weiteren Diensten tummelt. Dazu zählen z. B.: WLAN, Bluetooth, Mikrowellen, etc. Dazu heißt es seitens der Bundesnetzagentur:
„Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen der WLAN – Funkanwendungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.“Quelle: Vfg. 89/2003
Soll ich meine Frequenzen anmelden?
Für semiprofessionelle Anwender reichen die gebührenfreien Bereiche in den allermeisten Fällen vollkommen aus. Sie eignen sich für feste Installation, kleine Bands und mittelgroße Bühnen. Komplexe Multikanalanlagen mit vielen Sendern und Empfängern (Bspw. Musial- oder Konzertproduktionen) sollten die dafür vorgesehenen anmeldepflichtigen Frequenzbereiche nutzen, um eine möglichst hohe Ausfallsicherheit und Übertragungsqualität zu erreichen.
Für diese Nutzergruppen stehen die anmeldepflichtigen Bereiche zwischen 470 – 608, 614 – 703 MHz sowie optionale Kapazitäten bei 733 – 823 MHz zur Verfügung. Bei dem zuletzt genannten Bereich sind allerdings ab 1. Januar 2018 Einschränkungen durch den Betrieb von LTE zu erwarten, somit steht dort nur noch eine Mittenlücke zwischen 733 – 758 MHz zur Verfügung.
>> siehe VVnömL (Bundesnetzagentur)
Die Bundesnetzagentur übernimmt übrigens keine Garantie für einen störungsfreien Betrieb. Weder bei den anmeldefreien noch bei den anmeldepflichtigen Bereichen.
Anmerkung: Wir nutzen für kleine Festinstallation und kleine Produktionen seit mehreren Jahren problemlos die LTE-Mittenlücke sowie das 1,8 GHz-Band. Dafür nutzen wir ausschließlich Systeme der Hersteller Sennheiser und Shure, auf welchen diese Erfahrungen beruhen. Andere Nutzer berichten auch von sehr guten Erfahrungen bei der Nutzung des DECT-Bereichs. Berichten Sie uns in den Kommentaren gerne von Ihren eigenen Erfahrungen!
Für weitere Informationen zur Frequenznutzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gern!
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