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§1 Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DetailKLANG Mediensysteme GmbH, (im nachfolgenden DetailKLANG genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

Abweichungen, Zusicherungen oder Nebenabreden von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn DetailKLANG sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der DetailKLANG sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigungen oder durch tatsächliche Lieferung zustande.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Planungs- und Zeichnungsunterlagen bleiben Eigentum von DetailKLANG. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
DetailKLANG behält sich das Recht vor, Bildmaterial von ausgeführten Arbeiten zu Werbezwecken zu nutzen.

§3 Preise & Zahlungen

1) Soweit nicht anders angegeben, sind die von der DetailKLANG in ihren Angeboten enthaltenen Preise unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der DetailKLANG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2) Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Lager DetailKLANG Berlin einschließlich normaler Verpackung.

3) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von DetailKLANG bei Lieferung ohne Abzug zahlbar. DetailKLANG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist DetailKLANG berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen zu berechnen.

5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DetailKLANG berechtigt, an weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§4 Liefer- und Leistungszeit

1) Die von DetailKLANG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DetailKLANG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (dazu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten der DetailKLANG eintreten) hat DetailKLANG auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DetailKLANG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3) Wenn die Behinderung länger als 10 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind insoweit ausgeschlossen als schadensauslösend nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von DetailKLANG, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind.

4) Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, sofern DetailKLANG die Verzögerung zu vertreten hat.

5) Sofern eine Lieferung/Leistung auf Abruf vereinbart ist, hat der Besteller innerhalb angemessener Frist, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Vereinbarung des Abrufauftrages, die gesamte georderte Lieferung bzw. Leistung abzunehmen. DetailKLANG ist am Ende dieser Abruffrist berechtigt, den gesamten Auftrag gegen Bereitstellung der insgesamt bestellten Lieferung bzw. Leistung abzurechnen.

6) DetailKLANG ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt.

7) Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Lieferung oder der Zustellung der Liefergegenstände oder der Ausführung sonstiger Leistungen, so ist DetailKLANG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

8) DetailKLANG erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich DetailKLANG auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

9) Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager der DetailKLANG verlassen hat. Bei Ausführung des Transportes durch die DetailKLANG geht die Gefahr mit Aufnahme der Sendung auf das Transportfahrzeug über. Falls der Versand ohne Verschulden von DetailKLANG unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§6 Gewährleistung

1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Geräte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistung entspricht, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Mängel des Kaufgegenstands wird insoweit übernommen, als von Seiten der Hersteller- oder Lieferwerke Ersatz geleistet

2) Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von DetailKLANG nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, eigenmächtige Eingriffe oder Reparaturversuche vorgenommen, Teile oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.

3) Der Käufer muss DetailKLANG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind DetailKLANG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass der Liefergegenstand mit Mängeln behaftet ist, ist der Käufer nach Wahl von DetailKLANG verpflichtet:
a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, auf Kosten des Käufers an diese zu versenden
b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereitzuhalten und durch einen Servicetechniker von DetailKLANG oder des Geräteherstellers reparieren zu lassen. Falls der Käufer verlangt, das Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen und dieser Ort nicht mit dem Empfangsort übereinstimmt und/oder der Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist der Käufer verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu den Standardsätzen von DetailKLANG zu bezahlen.

5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen DetailKLANG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§7 Eigentumsvorbehalt

1) DetailKLANG behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.

2) Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

3) Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Auf Verlangen der Detailklang hat der Kunde der DetailKLANG die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

4) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Detailklang hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, sowie sie bei der Durchsetzung ihres Anspruches unterstützen.

5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) ist DetailKLANG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch DetailKLANG liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§8 Ergänzende Bestimmungen für Vermietung

Für die Vermietung von Geräten, technischen Komponenten, Anlagen und Systemen durch DetailKLANG gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

1) Der Kunde hat die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln, insbesondere etwaig überlassene Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegeempfehlungen zu beachten sowie die Mietsache vor Überbeanspruchung zu schützen. Er hat die Mietsache in vertragsgemäßem und funktionsfähigem wie betriebsbereitem Zustand zurückzugeben und trägt mit Rückgabe eventuell entstehende Reinigungskosten.

2) Es ist untersagt, Veränderungen jeglicher Art an der Mietsache vorzunehmen. Im Falle solcher Veränderungen trägt der Kunde sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes entstehen.

3) Der Kunde hat DetailKLANG über jede Beschädigung und jede Funktionsstörung der Mietsache und über jeden Ausfall umgehend schriftlich zu informieren. Während der Mietzeit darf der Kunde notwendig werdende Reparaturen nur nach schriftlicher Genehmigung von DetailKLANG fachgerecht durchführen lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen, sofern diese nicht auf normale Abnutzung oder technischen Ausfall bei bestimmungsgemäßer Nutzung zurückzuführen sind.

4) Tritt ein Schadensfall an oder mit der Mietsache ein, hat der Mieter DetailKLANG unverzüglich, unter Angabe des Zeitpunktes und Ursache des Schadensfalles, sowie Umfang der Beschädigung, schriftlich zu unterrichten.

5) Der Mieter darf die Mietsache nicht Dritten überlassen. Der Mieter haftet unmittelbar für sämtliche Schäden, die sich aus der Überlassung an unbefugte Dritte ergeben.

Versicherung:
Der Kunde stellt sicher, dass Beschädigungen der Mietsache infolge Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden von der Betriebshaftpflichtversicherung des Kunden erfasst werden. Der Kunde hat die Mietsache außerdem zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde hat den bestehenden Versicherungsschutz auf Anforderung der DetailKLANG durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder des Versicherungsscheines nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit sämtliche Versicherungsansprüche aus einer von dem Kunden zu vertretenden Beschädigung der Mietsache an DetailKLANG ab.

Mietzeitraum:
Die Mietsache ist mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Mietzeitraumes und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten an DetailKLANG zurückzugeben. Sofern der Mieter die Mietsache nicht fristgemäß zurückgibt, verlängert sich das Mietverhältnis. DetailKLANG kann wahlweise den vereinbarten Mietpreis für jeden Tag der Mietzeitüberschreitung oder den Tagespreis als Mietausfall geltend machen.

Stornierung:
Sollte der Auftraggeber 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der Veranstaltung von seinem Vertrag zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig, bei 3 Tagen vor dem festgesetzten Termin beträgt die Ausfallpauschale 100% des Mietpreises, jeweils zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.

Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

§9 Geheimhaltung und Datenschutz

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personalbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls nicht schriftlich vereinbart, gelten die von DetailKLANG im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

§10 Exportverbote

1) Die Ausfuhr aus Deutschland unterliegt den deutschen und europäischen Ausfuhrbestimmungen, für die der Auftraggeber selbst zu sorgen hat.

2) DetailKLANG weist darauf hin, dass auch US-amerikanische Ausfuhrbestimmungen für den Auftraggeber verbindlich sein könnten.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Teil B: Ergänzende Bedingungen für den B2B-Onlineshop

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge

1. Diese ergänzenden Bedingungen gelten für Bestellungen über den unter https://www.detailklang.de/produktshop/ betriebenen Onlineshop der DetailKLANG Mediensysteme GmbH, Segelfliegerdamm 87–87a, 12487 Berlin, nachfolgend „DetailKLANG“. 2. Der Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden über den Onlineshop nicht geschlossen. 3. Der Kunde bestätigt im Bestellprozess, die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abzugeben. DetailKLANG ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen und Bestellungen abzulehnen, wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht wird. 4. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DetailKLANG in Teil A. Bei Widersprüchen gehen für Bestellungen über den Onlineshop die Bestimmungen dieses Teils B vor. Individuelle Vereinbarungen und ausdrückliche Auftragsbestätigungen haben Vorrang.

§ 2 Produkte und Anfrageprodukte

1. Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. 2. Die wesentlichen Eigenschaften der unmittelbar bestellbaren Produkte ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. 3. Produkte, die als „Angebot anfragen“, „Preis auf Anfrage“ oder sinngleich gekennzeichnet sind, können nicht unmittelbar über den Warenkorb bestellt werden. Das Absenden einer Produktanfrage ist unverbindlich und führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrages. 4. Bei Anfrageprodukten werden insbesondere Preis, Verfügbarkeit, Lieferzeit, Versandart, Anlieferbedingungen und gegebenenfalls ergänzende Leistungen individuell abgestimmt. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines individuellen Angebots oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. 5. Soweit bei einem Anfrageprodukt bereits ein Produktpreis angezeigt wird, umfasst dieser keine noch individuell zu bestimmenden Versand-, Speditions-, Anlieferungs-, Montage- oder sonstigen Zusatzkosten. Der verbindliche Gesamtpreis ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

§ 3 Bestellung und Vertragsschluss

1. Der Kunde kann Produkte auswählen, in den Warenkorb legen und seine Angaben vor dem Absenden der Bestellung prüfen und korrigieren. 2. Mit Betätigung der abschließenden, eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. 3. Eine automatisch versendete Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn DetailKLANG die Bestellung ausdrücklich annimmt, die Ware versendet oder mit der vereinbarten Leistung beginnt. 4. DetailKLANG kann eine Bestellung insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern, fehlgeschlagener Zahlungsfreigabe, negativem Ergebnis einer zulässigen Bonitätsprüfung oder nicht nachgewiesener Unternehmereigenschaft ablehnen. 5. Vertragssprache ist Deutsch. Bestell- und Vertragsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Pflichten gespeichert. Die bei der Bestellung geltenden Vertragsbedingungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

§ 4 Preise, Versandkosten und Zahlung

1. Sämtliche im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. 2. Zusätzlich können Versand-, Speditions-, Verpackungs-, Anlieferungs- oder sonstige vereinbarte Zusatzkosten anfallen. Bei unmittelbar bestellbaren Produkten werden die anfallenden Versandkosten im Warenkorb und im Checkout angezeigt. Bei Anfrageprodukten ergeben sich die Kosten aus dem individuellen Angebot. 3. Es gelten die im Checkout angebotenen Zahlungsarten. Hierzu können insbesondere Vorkasse, Kartenzahlung, PayPal und B2B-Rechnungskauf über einen externen Zahlungsdienstleister gehören. 4. Bei Vorkasse ist der Gesamtbetrag sofort und unter Angabe der Bestellnummer auf das in der Bestellbestätigung genannte Konto zu überweisen. Bearbeitung und Versand erfolgen nach Zahlungseingang, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. 5. Ein B2B-Rechnungskauf wird nur angeboten, wenn diese Zahlungsart im Checkout verfügbar ist und der eingebundene Zahlungsdienstleister die Transaktion freigibt. Ergänzende Bedingungen des Zahlungsdienstleisters können gelten, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. 6. Soweit nichts Abweichendes angegeben oder vereinbart ist, sind Zahlungsansprüche sofort fällig.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

1. Die Lieferung über den Onlineshop erfolgt innerhalb Deutschlands. Lieferungen in andere Länder bedürfen einer individuellen Vereinbarung. 2. Produktbezogene Lieferzeiten werden auf der Produktseite, im Checkout, in der Bestellbestätigung oder im individuellen Angebot angegeben. Bei Vorkasse beginnt eine Lieferfrist erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Klärung aller für die Ausführung erforderlichen Angaben. 3. Paket-, Sperrgut- und sonstige Versandkosten richten sich nach den im Onlineshop ausgewiesenen Versandbedingungen. Speditionssendungen sowie Produkte mit „Versand auf Anfrage“ werden hinsichtlich Lieferweg, Anlieferbedingungen und Kosten individuell abgestimmt. 4. Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig. 5. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Lieferdaten anzugeben und die Annahme der Lieferung sicherzustellen. Vom Kunden verursachte angemessene Mehrkosten, insbesondere für Lagerung, erneute Zustellung oder Rücktransport, können dem Kunden berechnet werden.

§ 6 Software, Lizenzen und digitale Leistungen

1. Software, Lizenzschlüssel, virtuelle Produkte und zeitlich begrenzte Lizenzen werden nur angeboten, soweit sie in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind. 2. Art und Umfang der Nutzungsrechte, Laufzeit, Nutzer-, Standort- oder Gerätebindung sowie technische Voraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot und gegebenenfalls wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lizenzgebers. 3. Soweit nicht anders angegeben, ist eine Weiterveräußerung, Übertragung, Unterlizenzierung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs nicht gestattet. 4. Die Bereitstellung von Software, Lizenzschlüsseln oder virtuellen Produkten erfolgt auf dem in der Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung angegebenen Weg. 5. Laufende Wartung, Softwarepflege, Support oder Aktualisierungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Für den Eigentumsvorbehalt gelten ergänzend die Regelungen in Teil A. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der gesicherten Forderungen Eigentum von DetailKLANG.

§ 8 Untersuchung, Mängel und Verjährung

1. Für Kaufleute gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. 2. Bei berechtigten Mängeln ist DetailKLANG zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung. 3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen zwölf Monate ab Ablieferung. Zwingende gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommenen Garantien sowie Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt. 4. Für Schäden oder Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Herstellerangaben, unautorisierte Änderungen oder Reparaturen, ungeeignete Einsatzbedingungen oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind, bestehen keine Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Haftung

1. DetailKLANG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen zwingenden gesetzlichen Fällen. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von DetailKLANG.

§ 10 Rückgabe, Stornierung und Kundendienst

1. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu. 2. Rückgaben oder Stornierungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht besteht. 3. Kundenspezifisch beschaffte, konfigurierte, registrierte, aktivierte oder entsiegelte Produkte sowie bereits bereitgestellte Lizenzschlüssel und digitale Leistungen können von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sein. 4. Der Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen ist per E-Mail unter info@detailklang.de oder telefonisch unter 030 565 598 30 erreichbar.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies wirksam vereinbart werden kann. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. DetailKLANG bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.